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"Flucht und Migration"
Eine Welt Netzwerk Mitglieder-Rundbbrief No. 7, Hamburg, 15.7.2001
Geschlossen für die Öffnung
Die Lebenssituation der Flüchtlinge in Hamburg könne eigentlich kaum noch schlimmer werden, sollte man meinen. Doch wir sind zu oft eines Besseren belehrt worden. Ich möchte zunächst schildern, was es derzeit bedeutet, unter der Zuständigkeit der Hamburger Ausländerbehörde zu leben oder es zu versuchen.
Hamburg hat einen AusländerInnenanteil von 16,1 Prozent. Wie viele dieser Menschen Flüchtlinge sind, ist nicht klar zu sagen, weil es keine Einigkeit über die Definition gibt. Im Jahr 2000 haben jedenfalls 2.479 Menschen einen Asylantrag gestellt und 3.775 Personen aus Kriegs- oder Bürgerkriegsregionen eine Duldung beantragt. Die Duldung muss erteilt werden, wenn es keine Möglichkeit zur Abschiebung gibt, weil es an einer Flugverbindung mangelt oder das Herkunftsland an einer Rücknahme nicht interessiert ist. An der formalen Ausreisepflicht ändert dies nichts. Humanitäre Erwägungen spielen keine Rolle. Selbst afghanische Frauen und Mädchen, die vor den Taleban geflohen sind, erhalten in Hamburg eine Ausweisungsverfügung mit der Feststellung, dass ihnen eine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan zuzumuten sei. Von den AsylantragstellerInnen in Hamburg wurden im vergangenen Jahr 175 anerkannt, 1.921 Menschen wurden abgeschoben.
Die Innenbehörde Hamburg (schon damals bundesweit Spitzenreiter in Sachen Abschiebung) hat sich 1999 gegenüber der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales verpflichtet, eine Steigerung der tatsächlichen Abschiebungszahlen zu erreichen. Im Gegenzug hat sie den Etat für 16 Personalstellen für die Abschiebungsabteilung erhalten. Um diese Abschiebungszahlen zu gewährleisten, muss sie mit äußerster Brutalität vorgehen. Eine zu diesem Zweck verfasste interne Abschiebungsanleitung hat für einigen Krach in der Rot-grünen Koalition gesorgt. Letztlich endete der Streit allerdings in einer weitgehenden Zustimmung der GAL. Schriftlich wurde vereinbart, die schwerwiegendsten Eingriffe in Grundrechte (Abschiebungshaft, Familientrennungen, Festnahmen auf der Ausländerbehörde, nächtliche Abholungen in den Wohnräumen und die Abschiebung Schwerkranker) nur noch im Einzellfall vorzunehmen. Und wer will bestreiten, dass jeder Fall irgendwie auch ein Einzelfall ist? Die GAL tut es jedenfalls nicht mehr.
Knapp 18.000 Menschen, die in Hamburg leben, sind formal ausreisepflichtig. Sie werden von der zentralen Ausländerbehörde in der Amsinckstrasse "verwaltet".
Konkret bedeutet das, sie werden geduldet, während die SachbearbeiterInnen versuchen, ihre Abschiebung zu organisieren. Gesetzlich möglich sind 12 Monate Duldungsgültigkeit bis zur nächsten Verlängerung, üblich sind drei Monate oder weniger. Mehr als drei Monate sind selten.
Ein Tag in der Ausländerbehörde
Eine Vorsprache zur Verlängerung bedeutet in der Regel zwischen zwei und sechs Stunden Wartezeit. Bei Einlass ins Sachbearbeiterzimmer besteht die Gefahr der Festnahme zur Abschiebungshaft oder zur sofortigen Abschiebung. Angehörige oder Rechtsanwälte werden hierüber nicht informiert. Selbst wenn Angehörige im Warteraum sitzen, lässt man sie einfach dort bis geschlossen wird, ohne sie aufzuklären, wo ihre Verwandten jetzt sind. Für die Betroffenen bedeutet dies oft Tage ohne Kleidung zum Wechseln und Toilettenartikel, bis ihre Angehörigen den Haftort ermittelt haben und eine anwaltliche Intervention kommt oft zu spät. Wird die Behörde im Einzelfall kritisiert, behauptet sie gerne, die Betroffen hätten eine Information ihrer Angehörigen oder ihres Rechtsanwaltes nicht gewünscht.
Wer in die Ausländerbehörde geht, muss zur Begrüßung mit der unfreundlichen Frage rechnen, warum er immer noch da sei. Auch Menschen, die nachweislich nicht abgeschoben werden können (z.B. weil das Herkunftsland entsprechendende Einreisepapiere nicht ausstellt), werden massiv mit Abschiebung bedroht. Zum Beispiel werden Duldungen nur noch für wenige Tage verlängert und behauptet das Rückreisepapier liege nun vor. Bei einer Akteneinsicht ist es dann allerdings nicht zu finden. Derartige Drohungen und kurze Duldungsfristen finden besonders bei Flüchtlingen Anwendung, die aus Krankheitsgründen geduldet werden, die aktenkundig als traumatisiert oder suizidal gelten.
Bei den Verlängerungsterminen wird meist verlangt, alle Kinder mitzubringen, die dann anstatt in der Schule zu sein, viele Stunden in einem Raum ohne Spielmöglichkeiten verbringen müssen. Es ist schon vorgekommen, dass Jugendliche von der Schule flogen, weil LehrerInnen sich nicht vorstellen konnten, dass sie so oft vorgeladen werden. Festnahmen erfolgen sogar in Gegenwart kleiner Kinder.
Formulare zur Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen werden von den SachbearbeiterInnen oft nicht herausgegeben. Wer dennoch einen schriftlichen Antrag stellt oder Widerspruch einlegt, hört grundsätzlich, dass dieser sicher abgelehnt werde oder wird sogar zur Rücknahme aufgefordert ("Dann kann ich ihnen sechs Monate Duldung geben und der Antrag ist doch sowieso aussichtslos").
Die meisten Akten sind chaotisch geführt und nicht paginiert. Wer im selben Fall mehrmals Akteneinsicht nimmt, stellt manchmal eine gewisse Flexibilität der Dokumentation bestimmter Verwaltungsvorgänge fest. Wer Anträge mit einfacher Post (also ohne Nachweis) sendet, stellt fest, dass die Ausländerbehörde von der Post recht stiefmütterlich behandelt wird. Was da alles nicht ankommt, liegt eindeutig über dem Durchschnitt. Gegenüber Gerichten und dem Petitionsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft macht die Behörde auch Angaben, die aktenkundig falsch sind. Gegenüber diesem Apparat sind Menschen selbst mit Hilfe eines Rechtsanwalts kaum in der Lage, zumindest die wenigen Rechte durchzusetzen, die das Ausländergesetz ihnen lässt.
Herr I. aus Pakistan war 15 Jahre alt, als Verwandte ihn nach Deutschland schickten, nachdem seine Eltern getötet worden waren. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Er wollte gern eine Ausbildung machen, erhielt aber keine Genehmigung dafür. Einige Jahre durfte er Vollzeit arbeiten, dann wurde ihm die Arbeitserlaubnis entzogen. Arbeitslosengeld erhielt er nicht, weil er ohne Arbeitserlaubnis dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand. So waren seine Beiträge vergebens. 11 Jahre lang ertrug Herr I. zwangsweisen Sozialhilfebezug, kurze Duldungsfristen und die Termine in der Ausländerbehörde, bei denen die SachbearbeiterInnen seinen stressbedingten Sprachfehler nachahmten. Immer hat er sich zur freiwilligen Ausreise bereit erklärt und bei der Beschaffung der Passersatzpapiere mitgeholfen. Bei seiner letzten Vorsprache in der Ausländerbehörde wurde er festgenommen und noch am selben Tag abgeschoben. Nach 11 Jahren gab man ihm keine Möglichkeit seine Sachen zu packen, sich zu verabschieden oder seine Ansprüche aus den Rentebeiträgen geltend zu machen.
In unserer Beratungsstelle liegen die Akten von rund tausend "Fällen", meist Familien. Die meisten von ihnen leben seit mindestens sechs Jahren in Hamburg, viele seit mehr als zehn Jahren. Nur wenigen konnten wir zu einer Aufenthaltsbefugnis oder Besserem verhelfen. Das Gesetz sieht dies zwar bei langfristigen Abschiebungshindernissen vor, nicht aber die Politik.
Die Menschen leben vom stark abgesenkten Sozialhilfesatz des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie dürfen bis zu 630 DM verdienen (was zum größten Teil abgezogen wird) und sind verpflichtet, in Massenunterkünften (in der Regel ohne eigenen Sanitär- und Küchenbereich) zu leben. Die Kinder haben keinen ruhigen Platz für ihre Schularbeiten, die Eltern keine Privatsphäre. Die Zukunft besteht aus der Hoffung, dass nicht jederzeit nachts die SachbearbeiterInnen aus der Ausländerbehörde vor ihrem Bett die Handschellen schwingen, begleitet von Polizei und Polizeihunden. Auch wer keine Traumatisierungen im Herkunftsland erlitten hat, leidet mit der Zeit an schweren depressiven Erkrankungen, die Zahl der Suizidversuche steigt jährlich. Bei den Kindern kommt es immer häufiger zu völligem Rückzug oder Selbstverletzungen und natürlich auch zu Drogensucht oder Straftaten.
Familie B. aus Liberia hat vier Kinder, die alle in Hamburg geboren sind. Der Vater ist vor 23 Jahren eingereist, die Mutter vor 18 Jahren. Die Eltern dürfen nur auf 630 DM- Basis arbeiten. Sie werden geduldet und sind verpflichtet, in zwei kleinen Zimmern in einer öffentlichen Großunterkunft zu wohnen. Eine Aufenthaltsbefugnis bekommen sie nicht, weil sie ohne Arbeitserlaubnis ihren Lebensunterhalt nicht verdienen dürfen - eine Arbeitserlaubnis bekommen sie erst, wenn sie eine Aufenthaltsbefugnis haben. Das älteste Kind wird bald mit der Schule fertig sein. Eine weiterführende Schule, eine Ausbildung oder eine ungelernte Arbeit darf der Junge nicht anfangen.
Ausweg Einwanderung?
Während dies alles geschieht, reden Deutschlands Politiker über notwendige Einwanderung und Maßnahmen zur Integration. Tatsächlich hat diese Diskussion einen positiven Effekt. Sie zeigt, dass die Akzeptanz von Zuwanderung beinahe genauso herbeigeredet und -geschrieben werden kann wie die Angst vor ihr. Kaum zeigt die mächtige Wirtschaft ein Interesse an Zuwanderung, öffnen sich auch die Parteien - allerdings halbherzig und voller Furcht vor der Fremdenangst, die sie selbst in ihren Wählern bestärkt haben. Diese Ambivalenz fördert ein Klima, dass die Einwanderung in ein positiveres Licht rückt, nicht aber die Einwanderer selbst. Im Wettstreit um ein rechtes oder fremdenfeindliches Wählerpotential wird deshalb deutlich unterschieden in Einwanderer erster und zweiter Klasse. Diejenigen, die wir rufen, weil wir sie brauchen, sind sogenannte Höchstqualifizierte. Wer aber ungerufen bei uns Schutz sucht, wird pauschal diffamiert als Asylbetrüger, Drogendealer oder Wirtschaftsflüchtling. Als Menschen werden diese kaum gesehen.
Prof. Dr. Rainer Münz, Mitglied der Zuwanderungskommission und Bevölkerungswissenschaftler, nennt die dringend benötigten Einwanderer tatsächlich einfach Rentenbeschaffer. Eine Erhöhung der Abschiebungszahlen wird parteiübergreifend als hehres Ziel anerkannt, für das jedes Mittel recht ist. Der Verbleib abgelehnten AsylbewerberInnen wird als Gefährdung des Rechtsstaates verkauft. Die BürgerInnen begrüßen die Einschränkung rechtstaatlicher Verfahrensweisen und Eingriffe in die eigenen Grund- und Bürgerrechte. Unter diesen Umständen verwundert es nicht, dass wir uns vor Menschen fürchten, die oft in ihren Ländern ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben, weil sie für Demokratie und Freiheit eintraten.
Dass die Gewährung von Schutz für Verfolgte und die Achtung der Menschenrechte nicht nur lästige Verpflichtungen sind, sondern ein hohes Gut, von dem wir alle profitieren könnten und an deren Umsetzung wir uns messen lassen müssen, spricht niemand mehr aus.
Umso mehr erstaunen die Empfehlungen der Einwanderungskommission. Auch sie hat zwar die Einwanderung unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der neuen "globalen Handelsware Mensch" bearbeitet, aber sie ist darüber hinausgegangen. Nicht nur für die zukünftigen Fachkräfte, sondern auch für Flüchtlinge erkennt sie eine gesellschaftliche Verantwortung und Fürsorgepflicht. Sie hat pflichtgemäß den "Asylmissbrauch" und die angebliche Notwendigkeit vermehrter Abschiebungen bearbeitet, den Schwerpunkt aber deutlich auf die Schließung von Schutzlücken und die Abschaffung unmenschlicher und unsinniger Teile der Ausländerrechtspraxis gelegt. Als wichtigste Punkte sind hier zu nennen:
* die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung
* die Eindämmung der Kettenduldung bei dauerhaften Abschiebungshindernissen
* die weitgehende Gleichstellung von Konventionsflüchtlingen mit Asylberechtigten nach Art. 16a GG
* die Abschaffung des Amtes des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
Nicht benannt hat die Kommission die Tatsache, dass auch staatlich und nicht aufgrund ihres Geschlechts verfolgte Menschen bei uns nicht anerkannt werden. Die Asylablehnungsquote von über 90 Prozent zeigt unmissverständlich, dass es nicht nur an den gesetzlichen Grundlagen zur Schutzgewährung mangelt, sondern vor allem am Willen. Die immer feinere Definition des Begriffes der Staatlichkeit und der Asylerheblichkeit wurde geschaffen, um dem politischen Auftrag der Ablehnung gerecht zu werden. Es nützt einer Frau aus Afghanistan wenig, wenn die Taleban als Verfolger anerkannt werden, ihr Geschlecht als Anknüpfungspunkt von Verfolgung akzeptiert wird, die Folter selbst aber als nicht asylerheblich gilt.
Auch wenn die Vorschläge keineswegs befriedigend sind, sind sie beachtlich vor dem politischen Hintergrund, vor dem sie entstanden sind, und ihre Durchsetzung ist wünschenswert. Leicht wird das nicht. Innenminister Schily sperrte sich bereits im Vorfeld, die SPD distanzierte sich schon am Tag der Veröffentlichung. Sie wagt es sogar, nach dem von ihr selbst geförderten Erkenntnisprozess zu behaupten, wir würden aus demografischer Sicht im kommenden Jahr noch keine weitere Einwanderung benötigen. Es ist egal, ob das Boot voll ist oder nicht. Es wird eher versenkt als geteilt.
Anne Harms, flucht.punkt
flucht.punkt
Kirchliche Hilfsstelle für Flüchtlinge im Ev. Luth. Kirchenkreis Altona
Ottenser Marktplatz 6
Tel. 040-39 82 52 22
fucht.punkt bietet:, (Sozial-)Beratung und Begleitung von Flüchtlingen, Informationsarbeit, Dokumentation von Fällen, Öffentlichkeitsarbeit
Abschiebungen nach Sierra Leone
Hamburgs Linie: Hauptsache weg!
Am 15. Mai 2001 wurden vom Hamburger Flughafen zwei junge Sierra Leoner abgeschoben - trotz Warnungen von Menschenrechtsorganisationen und selbst des Bundesinnenministeriums, von "Rückführungsmaßnahmen" in dieses immer noch von Bürgerkrieg bestimmte Land abzusehen. Aber Hamburgs Innenbehörde interessieren solche Einschätzungen nicht, handelt es sich bei den Abgeschobenen doch um sogenannte "Intensivdealer". Und die will man loswerden, egal wohin. Dass die zwei Sierra Leoner nur bis Abidjan kamen, stieß bei der Behörde auf Erstaunen. Es gibt zwar wegen der kriegerischen Auseinandersetzungen immer noch keine Deutsche Botschaft in Sierra Leone, aber Flüge dorthin kann man buchen. Und die Lufthansa spielt den Zubringer.
Botschaftsanhörungen als Mittel zur Abschiebung
Vorgeschichte der Abschiebung sind die inzwischen in Hamburg zur Routine gewordenen "Botschaftsanhörungen" in der Ausländerbehörde (off limits berichtete): Seit November 1997
residierten zwanzigmal diplomatische Vertreter vor allem westafrikanischer Länder in den Räumen der Behörde. Flüchtlinge wurden zwangsweise vorgeladen mit dem Ziel, Reisepapiere für ihre Abschiebung ausstellen zu lassen. Dafür erhielten die Botschaftsvertreter finanzielle Belohnungen von bis zu 10.000 DM pro Besuch. Gleichzeitig wurden sie mit der Drohung, "Entwicklungshilfe"-Gelder zu streichen, unter Druck gesetzt, bei der Durchsetzung der deutschen Abschiebepolitik mitzuspielen.
Seit August 1999 hat sich dagegen Widerstand von Flüchtlingen und UnterstützerInnen formiert. Bei der Vorladung der sierra-leonischen Botschaft im März 2000 demonstrierten mehrere hundert Menschen vier Tage lang vor der Hamburger Ausländerbehörde, und die meisten Flüchtlinge boykottierten - mit Unterstützung von RechtsanwältInnen - die ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Verhöre. Auch bei den folgenden Zwangsvorladungen bei der Botschaft in Bonn kamen so gut wie keine Reisepapiere zustande. Also wurde die Botschaft für Anfang April 2001 noch einmal in die Hamburger Ausländerbehörde beordert. Erstaunlicherweise gab
es diesmal auch Geld (je 200,- DM) für die Ausstellung von "Negativbescheinigungen über die Feststellung des Nichtvorliegens einer sierra-leonischen Staatsangehörigkeit", was bedeutet, dass diese Flüchtlinge zur Abschiebung in andere Länder freigegeben werden. Für ein Passersatzpapier wurden nur 125,- DM bezahlt.
Laut Kleiner Anfrage vom 15.5.01 stellte die Botschaft für vier der Vorgeführten sierra-leonische Papiere aus. Sie wurden kurze Zeit später in Abschiebehaft genommen.
Erfolglose Petition und Proteste von Menschenrechtsorganisationen
Einer der Betroffenen, Jean B. (Name geändert), ist erst 17 Jahre alt und wohnte in einer Jugendpension. Jeans BetreuerInnen, LehrerInnen und Bewährungshelfer versuchten mit einer Petition, seine Abschiebung zu verhindern - leider vergeblich. Die Petition wurde abgelehnt. Gegenüber der Ehrenvorsitzenden von UNICEF, Irmgard von Lehsten, die sich ebenfalls gegen Jeans Abschiebung engagierte, argumentierte der Sprecher der Ausländerbehörde, Herr Smekal: Jean sei ein "Schwerkrimineller", er habe angeblich 35 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie Hausfriedensbruch begangen (auf Deutsch: er wurde des öfteren bei Kontrollen am Hauptbahnhof und ähnlichen Orten angetroffen). Die Bevölkerung habe ein Recht, "von so jemandem befreit zu werden." Dass Jean inzwischen den Ausstieg aus dem Drogenmilieu geschafft und sein Leben grundlegend geändert hat, spielt für die Behörde keine Rolle, genauso wenig wie die Situation in Sierra Leone. Laut Aussagen von Joanna Van Gerpen von UNICEF am 19.3.01 in Genf befindet sich Sierra Leone immer noch "mitten in einem Bürgerkrieg". Etwa 70 % der Schulen wurden zerstört. Die geschätzte Zahl der Kindersoldaten beträgt 5.400. Im Nachbarland Guinea leben noch hunderttausende von Flüchtlingen, die wegen der neu aufgeflammten Kämpfe in der Grenzregion nicht zurück können. In Großbritannien erhalten sierra-leonische Flüchtlinge Asyl bzw. Abschiebeschutz, und britische Flüchtlingsorganisationen zeigten sich schockiert von der Hamburger Praxis. Auch die Vertreterin des UNHCR in Deutschland war entsetzt, dass Hamburg nach Sierra Leone abschiebt. Eine Bitte des Bundesinnenministeriums an die Länder vom 27.9.2000, "von Rückführungsmaßnahmen (nach Sierra Leone) abzusehen", habe bis heute Gültigkeit - allerdings für Hamburg keine bindende Wirkung.
Frühmorgens am Flughafen
Jean wurde also am 15.5.01 morgens um 4 Uhr aus der Abschiebehaft zum Flughafen transportiert. Die Flugroute war am Tag vorher bekannt geworden: Um 7 Uhr sollte er mit einer Lufthansa-Maschine nach Brüssel geflogen werden. Dort sollte es mit Sabena weitergehen nach Abidjan, der Hauptstadt der Elfenbeinküste. Von dort gibt es laut Auskünften von Reisebüros Flüge der Ghana-Airways (bekannt für ihre Mithilfe bei Abschiebungen auch direkt ab Düsseldorf) nach Freetown/Sierra Leone. Ein zweiter junger Sierra Leoner wurde mit demselben Flug abgeschoben - angeblich reiste er "freiwillig" aus.
UnterstützerInnen mobilisierten kurzfristig für sechs Uhr morgens zu einer Kundgebung am Flughafen. Ca. 40 DemonstrantInnen versammelten sich mit Transparenten und Megaphon in der Abflughalle, informierten über die bevorstehende Abschiebung und forderten Passagiere und Flugpersonal auf, sich zu solidarisieren und sich nicht anzuschnallen bzw. nicht loszufliegen, solange die beiden Flüchtlinge nicht von Bord gelassen werden. Die Reaktionen waren gemischt: einige Passagiere hörten interessiert zu, andere schimpften über die "Störung". Das Flughafenpersonal und der BGS griffen nur ein, wenn Lautsprecherdurchsagen übertönt oder Anzeigetafeln zugehängt wurden und ließen die DemonstrantInnen nach Start des Fluges unkontrolliert abziehen.
Ein Freund von Jean bat darum, ihm noch eine Tasche bringen und kurz mit ihm reden zu können. Er wurde aber nicht zu Jean vorgelassen, sondern konnte lediglich mit ihm telefonieren. Jean erzählte seinem Freund, man habe ihm gesagt, wenn er "freiwillig" mitfliege, werde er nicht begleitet. Wenn er sich wehre, würden zwei Polizisten mitfliegen. Tatsächlich war der Flug ohne Begleitung gebucht, da der Zielort Abidjan auf der Liste der Flüge ohne BGS-Begleitung steht. Das heißt, Jean wurde durch eine hohle Drohung unter Druck gesetzt, keinen Widerstand zu leisten. Die Crew konnte leider nicht mehr rechtszeitig darüber informiert werden, dass zwei unfreiwillige Passagiere an Bord waren. So hob die Lufthansa-Maschine planmäßig ab.
Unerwünschte ohne Perspektive?
Am 16.5. meldete sich Jean telefonisch aus Abidjan: Es gebe dort keinen Weiterflug nach Freetown, jedenfalls nicht in den nächsten Tagen. Da er in Abidjan niemanden kenne und kein Geld habe, versuche er, sich auf dem Landweg über Guinea nach Freetown durchzuschlagen. BetreuerInnen und UnterstützerInnen schafften es, ihm etwas Geld zu schicken. Ob er damit nach Sierra Leone kommt und ob er dort (über)leben kann, ist mehr als fraglich. Bis jetzt gibt es nicht einmal eine Deutsche Botschaft in Freetown. Trotzdem finden die Hamburger Behörden, dass man in dieses Land abschieben kann, zumindest wenn es sich um "Straftäter" handelt. Nein, die Todesstrafe gibt es im heutigen Deutschland nicht (obwohl Stimmen lauter werden, sie für "schwarzafrikanische Drogendealer" und ähnliche unerwünschte Personen wieder einzuführen) - aber was ist es anderes, wenn Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen nachweislich (Bürger)Krieg herrscht und insbesondere Jugendliche keinerlei Lebensperspektiven haben?
Es ist zu befürchten, dass weitere Abschiebungen nach Sierra Leone bzw. in Nachbarländer folgen werden. Es ist Wahlkampf in Hamburg, und mit "hartem Durchgreifen" gegen "kriminelle Ausländer" lassen sich Stimmen gewinnen. Als "kriminell" gilt nach Ansicht Hamburger Behörden vor allem der "Personenkreis schwarzafrikanischer Asylbewerber, die ihre Herkunft verschleiern und keinerlei Nachweise für ihre Identität beibringen und wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in Erscheinung treten" (aus dem Widerspruchsbescheid der Hamburger Ausländerbehörde betreffend die Ausweisung eines sierra-leonischen Flüchtlings). Da werden dann auch locker ein paar "Straftaten" dazu erfunden, wie im Fall eines anderen jungen Sierra Leoners, der sich polizeilich bestätigen ließ, dass die in seiner Ausweisungsverfügung erwähnte Kontrolle im April 2001 nicht stattgefunden hat.
Auch wenn bei den jetzt wieder massenhaft durchgeführten Kontrollen am Hauptbahnhof statt der gesuchten Drogendealer hauptsächlich Flüchtlinge, die gegen die Residenzpflicht verstoßen, festgenommen werden, wie die Presse am 9.6. berichtete, und der neue Innensenator Olaf Scholz bei seinem Rundgang in St. Georg keinen einzigen Dealer, sondern vor allem Alkoholabhängige und Obdachlose antraf - das Bild des "schwarzafrikanischen Drogendealers am Hamburger Hauptbahnhof" wird in die Köpfe der (Wahl-)Bevölkerung gepresst, koste es, was es wolle. Woher und warum die betroffenen Menschen nach Deutschland kommen, wie ihre Lebensbedingungen hier sind und was mit ihnen passiert, wenn man sie in ihr Herkunftsland (oder auch woanders hin) abschiebt - danach soll niemand mehr fragen. Hauptsache, wir haben sie nicht mehr vor unseren Augen, jedenfalls nicht als reale Menschen. Auf Bildern in einer Ausstellung, die zeitgleich mit der dargestellten Abschiebung im Gruner+Jahr-Haus gezeigt wurde, kann man sich das Elend in Sierra Leone ja nach Feierabend mal ansehen und um sein Gewissen zu beruhigen, ein paar Mark für "Brot für die Welt" spenden. Und mit der Lufthansa fliegt man, auch wenn "Abschüblinge" an Bord sind - wir lassen uns doch nicht unseren wohlverdienten Urlaub durcheinanderbringen!
Es ist zu hoffen, dass die betroffenen Flüchtlinge und ihre UnterstützerInnen dieses Bedürfnis nach "Ruhe und Ordnung" in diesem Land zumindest ab und zu in Frage stellen und Sand ins Getriebe der Abschiebemaschinerie streuen.
Conni Grenz
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Verraten und verkauft - minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Hamburg
"Die Situation junger Flüchtlinge in Hamburg ist seit Jahren unverändert katastrophal. Im Grunde kann man Vorträge von vor fünf oder acht Jahren wiederholen. Junge Flüchtlinge sind in Hamburg nicht gewollt." So lautet das Fazit, das Karoline Korring von WOGE e.V. auf der Mitgliederversammlung des Netzwerks Ende Mai zog.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hamburg kommen zum großen Teil aus verschiedenen westafrikanischen Ländern, aus Afghanistan, einige wenige aus Rumänien. Aus dem kurdischen Teil der Türkei sind nach Einführung der Visumpflicht kaum noch Neueinreisen zu verzeichnen, ostasiatische Flüchtlinge gehen eher nach Berlin.
Nachdem in den letzten zwei Jahren ein starker Rückgang der Aufnahmezahlen für junge Flüchtlinge zu verzeichnen war , werden jetzt wieder mehr in Hamburg aufgenommen. (ca. 35 im Monat). Gründe für den Rückgang waren massive Kontrollen an den EU-Außengrenzen, die meistens zur sofortigen Rückschiebung führen ("Sichere Drittstaatenregelung") oder das willkürliche formale Ältermachen in der Ausländerbehörde. Auch wurden verstärkt Minderjährige wie erwachsene Flüchtlinge in Drittstaaten wieder abgeschoben, wenn die Ausländerbehörde nachträglich davon Kenntnis darüber erhielt, über welches Nachbarland der oder die Betroffene in die Bundesrepublik eingereist war. So wurde z.B. ein 15jähriger Afghane von der Polizei frühmorgens aus einer Erstversorgungseinrichtung abgeholt und in ein Flugzeug nach Wien gesetzt, natürlich ohne zu klären, wer den Jungen denn dort in Empfang nehmen sollte.
Ex-Innensenator Wrocklage zeichnete sich durch eine besonders rigide Verfahrensweise aus. Entgegen internationaler Richtlinien schiebt Hamburg die jungen Flüchtlinge ohne Begleitung ab und kümmert sich auch in den Herkunftsländern nicht darum, ob der Schutz des Minderjährigen gewährleistet werden kann. So erfolgte beispielsweise im Mai die Abschiebung eines 17jährigen nach Sierra Leone (siehe dazu den Bericht von Conni Grenz), sogar entgegen einer Empfehlung der Innenministerkonferenz der Länder.
Der Alltag der Flüchtlinge ist trostlos: Sie haben kaum Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten. Zwar ist das generelle Arbeitsverbot seit Anfang des Jahres aufgehoben, doch das Arbeitsamt erteilt nur Zwei-Stunden-Arbeitsgenehmigungen, die im Regelfall nur für Putz- und Küchenjobs taugen. Darüber hinaus verhängt die Ausländerbehörde gezielt Arbeitsverbote (als Stempel in der Duldung) als Strafmaßnahme bzw. Erpressungsversuch. Dies ist eine regelhafte Maßnahme bei Jugendlichen (und auch Erwachsenen), deren Herkunft nicht eindeutig geklärt ist und die deshalb nicht abgeschoben werden können. (Die Ausländerbehörde kann nur abschieben, wenn die Menschen im Besitz eines Passes oder einer Grenzübertrittsbescheinigung ihres Herkunftslandes sind.)
Die regierende SPD wirbt mit Wahlplakaten "Jugendliche dürfen bei uns alles werden, nur nicht arbeitslos". - Junge Flüchtlinge werden staatlich gewollt in die Arbeitslosigkeit getrieben und darin festgehalten.
Karoline Korring weist auf die schwierige rechtliche Situation der Kinder und Jugendlichen hin. Zwar habe die Bundesregierung die UN_Kinderrechtskonvention 1992 unterzeichnet, aber nur unter Vorbehalt. Die Konvention solle keinerlei beschränkende Auswirkungen auf das deutsche Asyl- und Ausländerrecht haben. Bereits am 30. September 1999 hat der Bundestag die Rücknahme der Vorbehaltserklärung gefordert, geschehen ist seitdem nichts. Innenminister Schily hatte daraufhin die Innenminister der Länder befragt, ob sie einer Rücknahme des Vorbehaltes zustimmen würden. Mit einer Stimme Mehrheit erfolgte die Ablehnung - auch Wrocklage hat für Hamburg abgelehnt!
Karoline Korring bittet um Unterstützung der Kampagne von Pro Asyl, um die Kinderrechtskonvention vorbehaltlos anzuwenden. Darüber hinaus komme es jetzt darauf an, im Hamburger Wahlkampf auf die Parteien einzuwirken und entsprechende Forderungen zu stellen, so dass diese unhaltbare Situation geändert wird.
Ein Wahlkampfphänomen sei die Ankündigung des neuen Innensenators Olaf Scholz, die sogenannten schwarzafrikanischen Intensivdealer von der Straße zu kriegen. In allen Behörden werde derzeit stark an dafür geeigneten Konzepten gebastelt. Dabei habe die Innenbehörde andere Intentionen als (hoffentlich) die Jugendbehörde. Zuckerbrot und Peitsche sei die Devise. Brechmittel und schnellere Abschiebungen seien tatsächlich gemeint. Man darf gespannt sein, wie das Zuckerbrot realisiert wird.
Nötig ist laut Karoline Korring vor allem auch zivilgesellschaftliches Engagement. Viele junge Flüchtlinge bekommen keine Unterstützung und fallen aus Hilfsmaßnahmen heraus. Es sei wichtig, die Jugendlichen anzusprechen und Hilfe anzubieten. Anlaufstellen sind das Café Exil und WOGE e.V. Hier vor allen Dingen der Bus Info International, das Streetwork-Projekt von WOGE.
Renate Grunert
WOGE e.V.
Bahrenfelder Str. 244
22765 Hamburg
Tel. 040-399 00 377
Fax 040-399 00 379
Email: info@wogeev.de
www.wogeev.de
"Junge Flüchtlinge träumen von der Zukunft"
Ein Film zum Thema Ausbildung, Arbeit und Zukunft von jungen Flüchtlingen in Hamburg.
Dieser Film wurde im Rahmen eines Videoprojektes gedreht. Er kann ausgeliehen oder gegen eine Spende von DM 30,-- erworben werden.
Kontakt: WOGE e.V., Info International, Anne Pelzer, Tel. 040-399 00 37, Ilka Tietje, Tel. 0173-4862980
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Arbeitsverbot für Flüchtlinge
Gastronomie, Pflegedienste und -heime und Reinigungsgewerbe stehen vor dem Problem, dass Flüchtlinge, die bei ihnen arbeiten möchten, zum großen Teil keine Arbeitserlaubnis erhalten oder diese ständig (mit wochenlangen Prüfungsphasen) neu beantragt werden muss, während das Arbeitsamt ihnen nicht interessierte oder überqualifizierte BewerberInnen schickt.
Für das Arbeitsamt geht die Rechnung auf: Es schickt bis zu 15 sog. bevorrechtigte Arbeitslose zur Bewerbung auf Stellen, die diese nicht wollen und kann einem Teil von ihnen bei Ablehnungen die Leistungen streichen.
Von einer Arbeitserlaubnis für einen Flüchtling, der keinen Leistungsanspruch hat, hat das Arbeitsamt keinen Vorteil, der Flüchtling aber erwirbt keine Leistungsanspruch und muss in der Arbeitslosenstatistik auch gar nicht geführt werden.
Anne Harms, flucht.punkt
Macht Hamburg Zukunft?
Bericht vom Forum "Migration und Agenda 21"
Frau Prof. Dr. Ursula Neumann, Hamburger Ausländerbeauftragte, hob anlässlich des Forums "Migration und Agenda 21" drei wesentliche Aspekte zum Thema hervor.
* ihre persönliche Einschätzung zu dem Bericht "Zuwanderung gestalten - Integration fördern" der "Unabhängige(n) Kommission 'Zuwanderung'", der am 4. Juli 2001 Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegt wurde
* die Situation für MigrantInnen in Hamburg
* Forderungen für die Migrationspolitik in Hamburg
Zum Bericht der Zuwanderungskommission
Ein neuer Aspekt, der im Bericht aufgenommen wurde, ist die Behauptung: Deutschland muss akzeptieren, dass es ein Einwanderungsland ist und eine Notwendigkeit an Zuwanderung besteht. Hauptgrund für dieses Argument ist: Die Innovationskraft für Deutschland muss gewährleistet werden und dabei spielen MigrantInnen eine wichtige Rolle. Die Idee der Mobilität von Arbeitskräften wird als Fakt anerkannt.
Voraussetzung dafür sei nach Neumann jedoch, dass die soziale und die Arbeitsmarktsituation für die Betreffenden verändert werden. Wichtig sei laut Neumann eine Änderung in der Perspektive, MigrantInnen dürften nicht allein als notwendige Arbeitskräfte gesehen werden. Zuwanderung als einseitiger Integrationsprozess ist dabei zu wenig. Das bedeute, dass ein integrationsfreundliches Klima geschaffen werden müsse. Wanderung, andere Kulturen, andere Sprachen müssen als gesellschaftliche Realität angesehen werden, nicht als fremd und beängstigend.
Neu an dem Bericht ist auch, dass empfohlen wird, EinwanderInnen mit Familien stärker zu berücksichtigen. Bereits in Deutschland lebenden MigrantInnen und Flüchtlinge sollten die Möglichkeit erhalten, ihren Rechtsstatus zu verändern, um dauerhaft hier leben und arbeiten zu können. Zur Zeit wird das Ausländerrecht jedoch vor allem zur Abwehr von MigrantInnen benutzt. Selbst wenn Flüchtlinge am Ende in ihr Heimatland zurückkehren, sollten sie in Deutschland eine Ausbildung erhalten, die ihnen später nützlich ist.
Notwendig sei auch eine Einbindung des deutschen Rechts in das EU-Recht, das Zuzug für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren vorsieht.
Die Kommission empfiehlt Integrationsverträge und -kurse, etwa nach niederländischem Vorbild, mit beiderseitiger Verpflichtung: der Staat finanziert Kurse, die MigrantInnen sind aber auch verpflichtet, daran teilzunehmen.
Frau Dr. Neumann kritisierte, dass - außer bei der Ausbildung für Jugendliche - keine Reform zum Arbeitserlaubnisrecht erwähnt wird. Eine Aufhebung oder Differenzierung des Arbeitsverbots für AsylbewerberInnen findet im Bericht keinen Niederschlag.
Auch gäbe es keine Veränderung in den Fragen der Härtefallregelung für die Bundesländer. Daher könne zum Beispiel der Petitionsausschuss in Hamburg nicht eingreifen.
Insgesamt sieht die Ausländerbeauftragte die Chancen für die Umsetzung der im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen als schlecht an. Das zeige sich schon an den Reaktionen der politischen Parteien.
Zur Integrationspolitik in Hamburg
Seit Anfang der 90er Jahre entwickelt sich die Hamburger Politik weg von ihrer Ausrichtung auf sozialpolitische Ansätze (Begegnungsstättenprogramm) hin zu einer ordnungspolitischen Perspektive, bei der die Verhinderung von Zuzug im Vordergrund steht.
Frau Dr. Neumann nannte einige Beispiele, wie zur Zeit mit MigrantInnen umgegangen wird. So würden für schulische Maßnahmen 30 bis 50 Millionen DM bereitgestellt, um zusätzliche LehrerInnenstellen, z.B. für Deutsch als Fremdsprache, zu finanzieren. Allerdings würde das Geld dann nicht dafür eingesetzt. Die Förderung für Nationalitätenvereine und ähnliches beträgt 4 Millionen DM.
Die Stadtentwicklungsbehörde (STEB) fängt ganz langsam an, sich mit dem Thema MigrantInnen in der Stadt zu beschäftigen (s. dazu auch den Beitrag zur Tagung in der Werkstatt 3). Weder die Umwelt-, noch die Wirtschafts-, Justiz- oder Baubehörde nähmen sich der Problematik an. Migrationspolitik ist weit weg davon, als Querschnittsaufgabe innerhalb der Behörden wahrgenommen zu werden.
Die Ausländerbehörde sei damit überfordert, diese notwendige Querschnittsaufgabe zu übernehmen.
Frau Dr. Neumann fordert ein Klima in der Stadt, das für Migrationsprozesse freundlich ist. Hamburg mit seiner Metropolenfunktion komme ohne AusländerInnen nicht aus. So habe Hamburg beispielsweise einen überproportionalen Anteil an ZuwanderInnen mit Green Card.
Forderungen für ein integrationsfreundliches Klima
* Partizipation von MigrantInnen an politischen und gesellschaftlichen Prozessen
* Formen des Übergangs für einen anderen Rechtsstatus
* Interkulturelle Öffnung der Behörden
* Maßnahmen gegen Diskriminierung hin zur Förderung von Akzeptanz
* bessere Beratung für MigrantInnen, um ihren Rechtsstatus auf Wunsch ändern zu können
* freier Zugang zum Arbeitsmarkt
Renate Grunert
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Stadtentwicklung und Migration - Tagungsbericht
VertreterInnen von Hamburger Initiativen, die im Bereich Flucht und Migration oder der Stadtteilentwicklung arbeiten, sowie einige Behörden-VertreterInnen trafen sich im Mai in der Werkstatt 3 in Hamburg-Altona, um über das Thema "Stadtentwicklung und Migration" zu diskutieren. ReferentInnen aus London, Duisburg, Dortmund und Hamburg berichteten über die Situation in ihrer jeweiligen Stadt bzw. über erfolgreiche Projekte.
Ziel der Tagung war es, die spezifischen Wohnbedürfnisse von Migranten und Migrantinnen ins Blickfeld zu rücken, denen in der Stadtentwicklung bislang wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Ergebnis der Tagung sollten konkrete Ansätze für eine Stadtentwicklung sein, an der Einwandererinnen und Einwanderer angemessen beteiligt sind. Die entwickelten Ansätze sollten in die zukünftige Sanierung der Altonaer Altstadt und anderer Stadtteile einfließen und diesen modellhaften Charakter verleihen.
Der Bedarf für ein Vorgehen, dass die Betroffenen in die Planung ihres Wohnumfeldes einbezieht, wird auch bei den Behörden inzwischen gesehen. In Hamburg-Wilhelmsburg gibt es bereits erste Erfahrungen mit einem Stadtteilbeirat. Die Altonaer Altstadt, ein Wohngebiet mit einem hohen Anteil an MigrantInnen, steht als nächstes städtisches Sanierungsgebiet an. So besteht die Chance, zu diesem Zeitpunkt Ideen zu entwickeln, die in die Planung einfließen können.
Migration - fester und unverzichtbarer Bestandteil städtischen Lebens
Auf europäischer Ebene gibt es einige Projekte, die sich mit der Beteiligung von Migrantinnen und Migranten an Maßnahmen der Stadtentwicklung beschäftigen und diese als einen Schlüssel zur Integration von EinwanderInnen in ihr neues Wohnumfeld ist. Es sei hier beispielhaft das europäische Forschungsprojekt ELSES (Evaluation of Local Socio-Economic Strategies in Disadvantaged Urban Areas) erwähnt. An ihm nahmen die Stadtteile Glasgow-Govan/Großbritannien, Duisburg-Marxloh/Deutschland, Malmö-Rosengard/Schweden, Pomigliano d'Arco/Italien, Nancy-Provinces/Frankreich und Leiden-Noord/Niederlande teil. Das Projekt ist inzwischen abgeschlossen, an dieser Stelle kann aber nicht näher darauf eingegangen werden (siehe dazu:
http://www.ils.nrw.de/netz/elses).
Die Arbeitsgruppen bei der Hamburger Tagung bearbeiten in Arbeitsgruppen die Themen "Partizipation" und "Kulturelle und soziale Infrastruktur, Nahversorgung". Die Ergebnisse seien im folgenden zusammengefasst genannt:
* Das Problem benachteiligter Stadtteile ist nicht die ethnische Konzentration, sondern Armut und soziale Benachteiligung.
* Die vorhandenen Beteiligungsstrukturen der lokalen Stadtentwicklung haben vielfach nur eine Alibifunktion. MigrantInnen fehlen in diesen Gremien.
* Wahlrecht, Ausländerrecht, Arbeitserlaubnisverordnung sowie die Erfahrung politischer Diskriminierung sind entscheidende Barrieren für eine aktive Beteiligung von MigrantInnen an der Stadtteilentwicklung.
* Formen der Selbstorganisation von MigrantInnen im Stadtteil müssen von politischen Entscheidungsträgern wahrgenommen, ernst genommen und aktiv in Stadtteilpolitik integriert werden.
* Entscheidungsmacht über lokale Stadtentwicklung muss von Ämtern und Behörden an Beteiligungsgremien abgegeben werden.
* Beteiligungsgremien können nur wirkungsvoll sein, wenn sie mit Kompetenz ausgestattet werden.
* Stadtplanung und Stadtentwicklung müssen sich interkulturell öffnen, sowohl in der Personalzusammensetzung, als auch in den Herangehensweisen zu einer Beteiligung von BewohnerInnen (kulturelle Zugänge, Mehrsprachigkeit etc.)
Für Hamburg-Altona wurden folgende konkrete Forderungen aufgestellt:
* Eine ausreichend große Moschee in Altona soll planungsrechtlich gesichert werden, Stadt und Bezirk sollen aktiv die Suche nach einem passenden Gebäude oder Grundstück übernehmen.
* Die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln für Wohnungsbau soll an die Einrichtung von Räumen gekoppelt werden, die den BewohnerInnen zur Entwicklung nachbarschaftlicher Initiativen zur Verfügung stehen.
* Wichtiger Bestandteil sozialer Stadtentwicklung ist die Stärkung lokaler Ökonomie. Der Bezirk muss sich in der Schaffung von Arbeitsplätzen u.a. durch Beratungsangebote zur Existenzgründungsförderung von MigrantInnen engagieren.
* MigrantInnenvereine und MigrantInnen-Selbstorganisationen müssen als potentielle Träger von Stadtentwicklungsmaßnahmen und sozialen Projekten von den Entscheidungsträgern gezielt angesprochen und gefördert werden.
Weitere Informationen: Burkhard Leber in der Werkstatt 3, Tel. 040-39 21 91
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| Erstellt: 8.10.1997 | Modifiziert: 07.10.01 |