Abschlusserklärung
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
des
Kongresses
"Bildung 21 –
Lernen für eine gerechte und zukunftsfähige Entwicklung"
28.-30. September 2000 in Bonn
700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland, anderen
europäischen Ländern, aus Afrika, Asien, Zentral- und Südamerika haben am 30.
September 2000 nach dreitägiger Konferenzarbeit – auf Einladung des
Verbandes Entwicklungspolitik deutscher Nicht-Regierungsorganisationen (VENRO),
in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ), den Kultusministerien der Länder und den für
Entwicklungszusammenarbeit zuständigen Ressorts der Landesregierungen –
folgende Erklärung verabschiedet:
Zehn Jahre nach dem Kölner Kongress "Der Nord-Süd-Konflikt.
Bildungsauftrag für die Zukunft" begrüßen wir, dass eine der
wesentlichen Forderungen der "Kölner Abschlusserklärung" eingelöst
wurde: Die Zusammenarbeit und Schaffung gemeinsamer Arbeitsstrukturen zwischen
Staat und Zivilgesellschaft haben sich deutlich verbessert. Der gemeinsame Trägerkreis
dieses Kongresses ist Ausdruck dieser neuen Qualität der Kooperation, die
gefestigt und ausgebaut werden muss.
Nur durch Bildung und Partizipation kann der Globalisierung von
"oben" eine Globalisierung von "unten" entgegengesetzt
werden. Globales Lernen für nachhaltige Entwicklung muss die demokratischen Kräfte
zur Steuerung dieser Prozesse befähigen. In diesem Sinne begrüßen wir den
einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestags vom 29. Juni 2000 zur
"Bildung für nachhaltige Entwicklung". Umwelt und Entwicklung stellen
danach die zentralen Herausforderungen für Gegenwart und Zukunft dar.
Die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung haben
sich durch den stürmischen Globalisierungsdruck, der einem ökonomischen
Fundamentalismus gleicht, deutlich verschlechtert. Die AGENDA 21, der Beschluss
der Staats- und Regierungschefs zu einer globalen Partnerschaft für eine
nachhaltige Entwicklung, ist in Gefahr, dem globalen ökonomischen Wettbewerb
geopfert zu werden. Die Bundesregierung und die Europäische Union haben sich in
ihrer Regierungserklärung bzw. im Amsterdamer Grundlagenvertrag zum Leitbild
einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, die ohne Kohärenz zwischen den
verschiedenen Politikfeldern unerreichbar bleibt. Das praktische politische
Handeln bleibt bisher hinter diesen politischen Einsichten weit zurück und gefährdet
die demokratische Glaubwürdigkeit. Dadurch werden Politikverdrossenheit,
Unsicherheit, Perspektivlosigkeit und Ohnmachtsgefühle verstärkt, die den Nährboden
für Intoleranz, Rassismus und Gewalt erzeugen. Dieser Entwicklung nicht Einhalt
zu gebieten, gefährdet die Demokratie.
Wir verurteilen jegliche Form von Gewalt und Rassismus, die oft
schon mit der Sprache beginnt, die Menschenwürde auf das Schwerste verletzt und
damit die Entwicklung zu einer weltoffenen und toleranten Gesellschaft
verhindert.
Wir begrüßen...
- die seit zwei Jahren vollzogene Trendwende der Mittelausstattung für die
entwicklungsbezogene Bildungsarbeit seitens der Bundesregierung. Die angekündigte
und dringend notwendige weitere Erhöhung wird nachdrücklich unterstützt.
Als Orientierung gilt die Forderung der Vereinten Nationen, zwei Prozent der
öffentlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit für die
entwicklungspolitische Bildungsarbeit aufzuwenden. (Derzeit sind es in
Deutschland rund 0,1 Prozent des BMZ-Etats).
- die Bereitschaft des BMZ und der entsprechenden Länderministerien, zur Stärkung
der entwicklungsbezogenen Bildungsarbeit und der kommunalen Nord-Süd-Zusammenarbeit
Servicestellen zu fördern.
- die Absicht, die KMK-Empfehlung von 1997 "Eine Welt/Dritte Welt in
Unterricht und Schule" fortzuschreiben. Im Mittelpunkt steht hierbei
Globales Lernen für nachhaltige Entwicklung.
- die angekündigte Entscheidung der Bundesregierung über die deutsche
Mitgliedschaft im Nord-Süd-Zentrum des Europarates. Sie kommt den langjährigen
Forderungen der Zivilgesellschaft entgegen. Wir sind zuversichtlich, dass
die entwicklungsbezogene Bildungsarbeit durch den lange überfälligen
Beitritt Deutschlands auf europäischer Ebene gestärkt wird.
- die Anregung, einen europaweiten Kongress zum Globalen Lernen im Kontext
von "Rio + 10" durchzuführen.
Globalisierung als pädagogische Herausforderung
Die sechs Weltgipfel der Vereinten Nationen in den 90er Jahren
haben deutlich gemacht, dass die Entwicklungsperspektiven in allen Regionen der
Welt von globalen Problemen beeinträchtigt sind, die nur durch gemeinsame
Anstrengungen der Staatengemeinschaft bewältigt werden können. Die Sicherung
unserer natürlichen Lebensgrundlagen und die nachhaltige Bekämpfung der
weltweiten Armut und ihrer Ursachen sind dabei die wichtigsten Aufgaben, die
sich der Weltgesellschaft am Beginn des 21. Jahrhunderts stellen.
Die reichen Länder haben sich in der AGENDA 21 darauf
verpflichtet, ihre Politik und ihre Wirtschaftsweise mit den Anforderungen an
eine nachhaltige Entwicklung in Einklang zu bringen, damit unsere Welt eine
Zukunft hat. Auch die deutsche Gesellschaft steht vor der Aufgabe, den Weg einer
zukunftsfähigen Entwicklung zu beschreiten. Die vorherrschenden Muster des
Wirtschaftens und Konsumierens müssen in Frage gestellt und neue Lebens- und
Produktionsstile entwickelt werden, die den Anforderungen an soziale
Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit entsprechen. Die anstehenden
Weichenstellungen können nur wirksam werden, wenn sie von der Einsicht und der
engagierten Mitwirkung einer informierten Öffentlichkeit getragen werden. Daher
haben die beim Erdgipfel in Rio 1992 versammelten Nationen auch betont, dass
"Bildung eine unerlässliche Voraussetzung für die Förderung einer
nachhaltigen Entwicklung" ist. Die AGENDA 21 verpflichtet dazu, Bildung für
eine nachhaltige Entwicklung als Querschnittaufgabe des gesamten Bildungswesens
zu verankern.
Allen pädagogischen Arbeitsfeldern ist damit die Aufgabe
gestellt, Menschen dabei zu unterstützen und darin zu ermutigen, sich in die
zukunftsfähige Gestaltung der entstehenden Weltgesellschaft engagiert,
sachkundig und im Geist weltweiter Solidarität einzubringen. Die bisher in der
Bildungspolitik, in der schulischen Praxis und in der außerschulischen Bildung
unternommenen Bemühungen, Globales Lernen für eine zukunftsfähige und
gerechte Entwicklung auf den Weg zu bringen, sind ermutigend, können jedoch
angesichts der vor uns liegenden Aufgaben noch längst nicht genügen. Ansätze
zu einer Internationalisierung der Bildung, die nur auf die Stärkung der
internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Bildungswesens und des
Wirtschaftsstandorts Deutschland verkürzt sind, werden den anstehenden globalen
Herausforderungen nicht gerecht.
Die Nicht-Regierungsorganisationen und zivilgesellschaftlichen
Initiativen haben sich in besonderer Weise als Schrittmacher für Globales
Lernen erwiesen. Die erprobten und bewährten Modelle eines globalen,
interkulturellen und entwicklungsbezogenen Lernens gilt es auszubauen und in der
Regelpraxis schulischer und außerschulischer Bildung zu verankern.
Globales Lernen für eine nachhaltige Entwicklung
muss vor allem folgenden Prinzipien gerecht werden:
Weltgesellschaftliche Strukturen und Entwicklungsprozesse sind zu vermitteln
- nicht die Probleme einer vermeintlich fernen "Dritten Welt".
Nachhaltige Entwicklung ist ohne die Gleichberechtigung der Geschlechter
nicht zu erreichen.
Grundlage des Lernens muss die Einsicht in die kulturelle Gebundenheit der
eigenen Weltsicht sein. Dies stärkt die Bereitschaft, anderen
Anschauungsweisen mit Achtung und Neugier zu begegnen. Die behandelten Themen
sollten aus der Sicht verschiedener Interessenlagen beleuchtet und
multiperspektivisch erschlossen werden, wobei das Globale Lernen die besondere
Aufgabe hat, den Stimmen der Leidtragenden der Globalisierung Gehör zu
verschaffen.
Keine Bildungsmaßnahme darf auf die Erläuterung der
Entwicklungszusammenarbeit verkürzt werden. Es geht um eine Abkehr von
paternalistischen Hilfe-Denkmustern sowie eurozentrischen Sichtweisen. Stets
ist die Vielfalt der Beiträge der Partner für den Entwicklungsprozess in den
Staaten Afrikas, Asiens, Zentral- und Südamerikas aufzuzeigen. Diese
Forderungen wurden bereits auf dem Kölner Bildungskongress formuliert und
sind nach wie vor von einer Realisierung weit entfernt.
Der Begriff "Entwicklungshilfe" ist zu vermeiden. Länder, die
ausschließlich oder primär unter dem Blickwinkel der Hilfe betrachtet
werden, können in den Augen der Öffentlichkeit keine Partner darstellen, die
für uns politisch, wirtschaftlich, ökologisch oder kulturell interessant
sind. Zudem suggeriert der Begriff, dass Entwicklung nur im Süden notwendig
sei. Der Entwicklungsweg der Industrieländer kann jedoch nicht als Modell
dienen, weil er nicht zukunftsfähig ist. Lösungsstrategien müssen von den
Industrie- und Entwicklungsländern gemeinsam gesucht und erarbeitet werden.
Globales Lernen für nachhaltige Entwicklung muss die Verflechtung von
globalen und lokalen Entwicklungsfragen deutlich machen und mit anderen pädagogischen
Arbeitsfeldern wie der Friedens- und Menschenrechtserziehung, der
Umweltbildung, dem interkulturellen Lernen etc. in der Bildung für eine
nachhaltige Entwicklung zusammengeführt werden.
Wir erwarten...
1. die Verbesserung der Bedingungen für das Globale Lernen
- Es ist erforderlich, personelle und finanzielle Ressourcen
bereitzustellen, um in allen Bildungsbereichen Globales Lernen zu ermöglichen.
Die Inlandsarbeit der Nicht-Regierungsorganisationen ist abzusichern. Hierzu
hat VENRO das konkrete Modell einer Stiftung in die Diskussion eingebracht,
die weiter zu führen ist.
- Neue Methoden für Globales Lernen sind strukturell zu fördern. Notwendig
ist eine Flexibilisierung der schulischen Strukturen und die Unterstützung
innovativer Lern- und Schulformen.
- Der Auf- und Ausbau von Schulberatungsstellen für das Globale Lernen ist
zu forcieren.
- Der gleichberechtigte Zugang zu modernen Kommunikationstechniken in Süd
und Nord muss als eine wichtige Voraussetzung für Globales Lernen gefördert
werden. Der Kluft zwischen Nord und Süd darf nicht weiter Vorschub
geleistet werden Im Umgang mit Neuen Medien kommt der Ausbildung einer
kritischen Medienkompetenz ein besonderer Stellenwert zu.
2. folgende bildungspolitische Maßnahmen
- Die KMK-Empfehlung "Eine Welt/Dritte Welt in Unterricht und
Schule" von 1997 soll in Verbindung mit den thematisch verwandten
Empfehlungen und Berichten zur Menschenrechtserziehung, zur interkulturellen
Erziehung und zur Umweltbildung fortgeschrieben werden. Dabei sind
zivilgesellschaftliche Akteure zu beteiligen.
- Die Bundesländer sind aufgefordert, Folgekongresse von "Bildung 21
– Lernen für eine gerechte und zukunftsfähige Entwicklung" in
Zusammenarbeit mit Nicht-Regierungsorganisationen zu veranstalten und die
Ziele dieser Erklärung umzusetzen.
- Die Bildungsbereiche sollen stärker füreinander geöffnet werden, um
Kooperationen im Bereich Schule und außerschulischer Bildung möglich zu
machen. Den vielfältigen positiven Erfahrungen von Kampagnen als Orten
Globalen Lernens ist im gesamten Bildungssektor Raum zu geben.
- Globales Lernen soll fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung von
Lehrenden, von Erzieherinnen und Erziehern in allen Bildungsbereichen,
insbesondere in Schulen und Hochschulen werden. Die Prüfungsordnungen müssen
entsprechend angepasst werden.
- Globales Lernen kann nicht früh genug beginnen. Der Bildungsauftrag einer
Erziehung zur Solidarität und zur interkulturellen Verständigung muss
verstärkt bereits in Vorschule und Grundschule wahrgenommen werden.
- Die europäische und außereuropäische Zusammenarbeit muss auf allen
Ebenen des Bildungswesens gestärkt und ausgebaut werden.
- Die Curricula sollen internationalisiert werden. Globales Lernen als
Querschnittsaufgabe lebenslangen Lernens ist in allen Bildungsbereichen
durchgängig zu verankern.
- Zur Förderung der internationalen gemeinnützigen Zusammenarbeit soll ein
deutsches und europäisches Freiwilligengesetz verabschiedet werden, das
Fragen der Aufenthaltsgenehmigung, Sozialversicherung etc. regelt.
- Bildungs- und Forschungskooperationen zwischen Süd und Nord sollen
vorangetrieben werden, um auf beiden Seiten das jeweilige Lern- und
Innovationspotenzial zu nutzen. Dazu gehört auch, die rechtlichen und
sozialen Bedingungen von ausländischen Studierenden deutlich zu verbessern.
- Die Nord-Süd-Zusammenarbeit muss auf allen Ebenen, insbesondere auch
zwischen Hochschulen und Kommunen, im Rahmen der Lokalen Agenda 21-Arbeit
deutlich intensiviert werden.
3. eine Überprüfung der eigenen Arbeit
- Es bedarf der Bereitschaft, eigene Aktivitäten immer wieder
selbstkritisch zu hinterfragen, sich nach nachvollziehbaren Kriterien überprüfen
zu lassen und Transparenz im Blick auf das eigene Tun zu gewährleisten.
- Zur eigenen Glaubwürdigkeit gehört darüber hinaus zentral die Frage,
Geschlechtergerechtigkeit in allen Bildungsanstrengungen zu leben und sie
als qualifizierenden Faktor für die Bildungsarbeit zu begreifen.
- Zur Glaubwürdigkeit der eigenen Arbeit gehört, auch den kulturellen
Reichtum des Südens darzustellen und die positiven Entwicklungen sichtbar
zu machen. Der Süden ist Lernpartner, nicht Lernobjekt Globalen Lernens.
Das bedeutet unabdingbar, die Ressourcen ausländischer Studierender,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Pädagoginnen und Pädagogen wie
auch anderer in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten
einzubeziehen.
- Zur Glaubwürdigkeit im eigenen Handeln gehört selbstverständlich, sich
selbst am Leitgedanken der nachhaltigen Entwicklung zu orientieren.
- Jede Bildungsmaßnahme muss von den Interessen und Lebenslagen der
Lernenden ausgehen. Alle in der Bildungsarbeit tätigen Akteure sind
aufgefordert, insbesondere auch für Jugendliche neue Zugänge für ein
entwicklungsbezogenes Lernen zu erschließen.
- Um der "Eine-Welt"-Thematik gerecht zu werden, erfordert
Globales Lernen die Überwindung einer thematischen Verengung auf die Nord-Süd-Beziehungen.
- Die zivilgesellschaftlichen Kräfte müssen die politische Lobbyarbeit in
Staat und Medien stärken, um die Kohärenz aller gesellschaftlichen
Handlungsfelder unter dem umfassenden Leitbild einer gerechten und zukunftsfähigen
Entwicklung zu verwirklichen.
Bonn, 30. September 2000
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