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Globales Lernen: Konzepte |
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Agenda 21
Ein Programm von allen für alle
Die Agenda 21 ist das gemeinsame Programm von 179 Ländern für eine zukunftsfähige
Entwicklung unserer Welt - das umfassendste und wichtigste Dokument für die Lösung der
großen öko-sozialen Probleme und die Gestaltung einer lebenswerten Zukunft.
Sie wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED)1992 in Rio verabschiedet und hat in den vergangenen Jahren eine größere politische Ausstrahlung entfaltet, als das allgemein erwartet wurde. Im Juni 1997
trafen sich die Unterzeichner zu einer UNO-Sondergeneralversammlung, um vor dem Hintergrund der
internationalen und nationalen Berichte sowie zahlreicher kritischer Stellungnahmen der
Nichtregierungsorganisationen zu analysieren, was in fünf Jahren nach Rio erreicht wurde.
UNCED war nicht, wie gelegentlich zu hören ist, eine "Umweltkonferenz". Ihre politische
Bedeutung besteht gerade in der Verknüpfung der ökologischen und sozialen Dimension von
Entwicklung. Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass weltweite Armut, Umweltzerstörung und die
westlich geprägten Formen von Konsum und Produktion keine getrennten Phänomene sind,
sondern sich wechselseitig beeinflussen und verstärken.
Zukunftsfähige Entwicklung in globaler Partnerschaft
Das Einmalige der Agenda 21 liegt darin, dass sich die Völkergemeinschaft in Kenntnis existenzbedrohender ökologischer und sozialer Probleme zum Ende des 20. Jahrhunderts auf den
Grundsatz der Zukunftsfähigkeit von Entwicklung (sustainability) verständigt. Die Konsensformel zwischen Nord und Süd beschreibt das gemeinsame Ziel, angemessenen und gerecht
verteilten wirtschaftlichen Wohlstand anzustreben, der für kommende Generationen aufrechterhalten werden kann. Zunehmende Zerstörung der natürlichen
Lebensgrundlagen und die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich waren neben der Wahrnehmung komplexer globaler
Verflechtungen die bewegenden Momente für das Ziel einer globalen Partnerschaft.
Präambel der Agenda 21
"Die Menschheit steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Wir erleben eine
zunehmende Ungleichheit zwischen den Völkern und innerhalb von Völkern, eine immer
größere Armut, immer mehr Hunger, Krankheit und Analphabetentum sowie eine fortschreitende Schädigung der Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen abhängt. Durch eine Vereinigung von Umwelt- und Entwicklungsinteressen und ihre stärkere Beachtung kann es uns
jedoch gelingen, die Deckung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung des Lebensstandards
aller Menschen, einen größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme und
eine gesicherte, gedeihliche Zukunft zu gewährleisten. Das vermag keine Nation allein zu
erreichen, während es uns gemeinsam gelingen kann; in einer globalen Partnerschaft, die auf
eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. ... "
Leitgedanken und Handlungsanweisungen zu (fast)allen wesentlichen globalen Themen
Die 40 Kapitel der Agenda für das 21. Jahrhundert enthalten Leitgedanken und Handlungsanweisungen zu nahezu allen wesentlichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen unserer zunehmend globalisierten Gesellschaft. Sie sind zum Prüfstand aller
nachfolgenden Weltgipfel geworden und dienen den zahllosen Akteuren, die sich für umweltverträgliche Entwicklung und soziale Gerechtigkeit engagieren, als Bezugsrahmen. Die Bedeutung von Menschenrechtsfragen, von Migrationsprozessen, von demokratischer Rechtsstaatlichkeit, religiöser und kultureller Vielfalt, von präventiven Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens
sowie der modernen Medien für eine zukunftsfähige Entwicklung gehören nicht zu den Kernthemen der Agenda 21. Der globale Konsens in einigen dieser Bereiche wurde allerdings auf
den Rio folgenden Weltgipfeln weiter vorangetrieben. Im laufenden Prozess der Erstellung einer
Lokalen Agenda 21 finden sie durchaus Berücksichtigung.
Die Themen der Agenda 21
- Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung in den
Entwicklungsländern (Kap.2)
- Armutsbekämpfung (Kap. 3)
- Veränderung der Konsumgewohnheiten (Kap. 4)
- Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung (Kap.5)
- Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit (Kap.6)
- Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung (Kap.7)
- Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Entscheidungsfindung (Kap. 8)
- Schutz der Erdatmosphäre (Kap. 9)
- Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen (Kap. 10)
- Bekämpfung der Entwaldung (Kap. 11)
- Bekämpfung der Wüstenbildung und Dürren (Kap. 12)
- Nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten (Kap.13)
- Nachhaltige Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Kap. 14)
- Erhaltung der biologischen Vielfalt (Kap. 15)
- Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie (Kap. 16)
- Schutz und Nutzung der Meere und Küstengebiete (Kap. 17)
- Schutz und Nutzung der Süßwasserressourcen (Kap. 18)
- Umweltverträglicher Umgang mit toxischen Chemikalien (Kap. 19)
- Umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle ( Kap. 20)
- Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und Klärschlämmen (Kap. 21)
- Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven Abfällen (Kap. 22)
Ein dynamisches Programm für alle gesellschaftlichen Gruppen
Die Agenda 21 ist keine völkerrechtlich verbindliche Konvention (wie die - wichtige Teilbereiche betreffende und ebenfalls in Rio verabschiedete - Klimakonvention und die Konvention über biologische Vielfalt). Sie ist vielmehr Ausdruck eines globalen Konsenses und einer
politischen Verpflichtung auf höchster Ebene und damit Maßstab für alle wichtigen politischen
Entscheidungen. Sie ist keine abgeschlossene und endgültige Vereinbarung, sondern ein
dynamisches Programm - Ausgangspunkt und Grundlage für einen Prozess, dessen Ziele und
Akteure deutlich benannt werden. Dieser Agenda-Prozess ist die gemeinsame Erarbeitung
zukunftsfähiger Leitbilder und die Vereinbarung entsprechender Maßnahmen unter möglichst
breiter gesellschaftlicher Beteiligung. Welche große Bedeutung dabei den sog. wichtigen
gesellschaftlichen Gruppen (major groups) für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zukommt, wird durch die Darstellung ihrer
besonderen Rolle in neun Einzelkapiteln der Agenda deutlich:
Kapitel 24: Frauen
Kapitel 25: Kinder
Kapitel 26: Indigene Völker
Kapitel 27: Nichtregierungsorganisationen
Kapitel 28: Kommunen
Kapitel 29: Arbeitnehmer und Gewerkschaften
Kapitel 30: Privatwirtschaft
Kapitel 31: Wissenschaft und Technik
Kapitel 32: Bauern
Wie für alle anderen öffentlichen Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen gilt es für
Erziehung und Schule, die Aufforderung der Agenda 21 zu erkennen und die besonderen
Chancen einer Mitgestaltung wahrzunehmen.
Lernen als Vorraussetzung für zukunftsfähige Entwicklung
Bildung wird in dem Teil, der sich mit der Umsetzung befasst, ein besonderes Kapitel (36)
gewidmet: "Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewusstseins und der beruflichen
Aus- und Fortbildung". In ihm wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Sensibilisierung für
Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu fördern und junge Menschen an der Suche nach
Lösungen zu beteiligen. Erziehung darf sich nicht auf die Erklärung der physikalischen und
biologischen Umwelt beschränken. Sie muss auch die sozio-ökonomische Umwelt und die
menschliche Entwicklung erfassen und dazu beitragen, dass ein ethisches Bewusstsein, Werte,
Einstellungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen entwickelt werden, die für eine zukunftsfähige
Entwicklung unerlässlich sind. Die Einbindung von Umwelt- und Entwicklungskonzepten in alle
Bildungsprogramme sei zu fördern, insbesondere die Untersuchung der Ursachen wichtiger
Umwelt- und Entwicklungsprobleme auf lokaler Ebene (Kap. 36.4.d).
Neue Wege der demokratischen Entscheidungsfindung
Das Besondere der Agenda 21 liegt nicht nur darin, dass erstmalig über komplexe Fragen
wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung ein Grundkonsens gefunden wurde. Neu ist auch, dass
sich die Handlungsanweisungen an die globale, nationale und lokale Ebene richten, d.h. an die
Einrichtungen der Vereinten Nationen, die nationalen Regierungen und ihre Zusammenschlüsse
ebenso wie an die kommunale Verwaltung und die vielfältigen Institutionen und Initiativen der
zivilen Gesellschaft. Regierungen und internationale Organisationen gestehen ein, dass sie allein
nicht in der Lage sind, die umwelt- und entwicklungspolitischen Beschlüsse der Agenda 21 in
die Tat umzusetzen. Seit Rio wird zukunftsfähige Entwicklung als ein Prozess verstanden, der
seine Kraft von unten durch die vielfältige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erhält.
Gemeinsam mit ihnen sollen die kommunalen Verwaltungen überall auf der Welt eine Lokale
Agenda 21 erstellen, die den Weg zu einer zukunftsfähigen Gemeinde beschreibt (Kapitel 28).
Zum ersten Mal in einem UN-Dokument wird die zentrale Rolle der Nichtregierungsorganisationen (NRO), der Verbände und der Kommunen klar herausgestellt. An diesen Grundsatz der
Partizipation, der Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene,
klammert sich die Hoffnung, dass der Agenda-Prozess an Fahrt gewinnt und seine Ziele erreicht
werden können. Er stellt eine neue Dimension der demokratischen Entscheidungsfindung und
gemeinsamen Verantwortung dar, die selbst erst kultiviert werden muss. Dialogbereitschaft und
Konfliktfähigkeit zwischen bisher ideologisch getrennten Interessensgruppen sind zu wichtigen
Elementen in diesem Lernprozess geworden. Schule kann durch Öffnung und die Weiterentwicklung von Unterrichts- und Lernformen dazu einen sehr wichtigen Beitrag liefern.
Robert Schreiber
| Erstellt: | Modifiziert: 21.07.01 |