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Globales Lernen:
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Was ist Globales Lernen?

Agenda 21
Ein Programm von allen für alle


Die Agenda 21 ist das gemeinsame Programm von 179 Ländern für eine zukunftsfähige Entwicklung unserer Welt - das umfassendste und wichtigste Dokument für die Lösung der großen öko-sozialen Probleme und die Gestaltung einer lebenswerten Zukunft.

Sie wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED)1992 in Rio verabschiedet und hat in den vergangenen Jahren eine größere politische Ausstrahlung entfaltet, als das allgemein erwartet wurde. Im Juni 1997 trafen sich die Unterzeichner zu einer UNO-Sondergeneralversammlung, um vor dem Hintergrund der internationalen und nationalen Berichte sowie zahlreicher kritischer Stellungnahmen der Nichtregierungsorganisationen zu analysieren, was in fünf Jahren nach Rio erreicht wurde.

UNCED war nicht, wie gelegentlich zu hören ist, eine "Umweltkonferenz". Ihre politische Bedeutung besteht gerade in der Verknüpfung der ökologischen und sozialen Dimension von Entwicklung. Zugrunde liegt die Erkenntnis, dass weltweite Armut, Umweltzerstörung und die westlich geprägten Formen von Konsum und Produktion keine getrennten Phänomene sind, sondern sich wechselseitig beeinflussen und verstärken.


Zukunftsfähige Entwicklung in globaler Partnerschaft

Das Einmalige der Agenda 21 liegt darin, dass sich die Völkergemeinschaft in Kenntnis existenzbedrohender ökologischer und sozialer Probleme zum Ende des 20. Jahrhunderts auf den Grundsatz der Zukunftsfähigkeit von Entwicklung (sustainability) verständigt. Die Konsensformel zwischen Nord und Süd beschreibt das gemeinsame Ziel, angemessenen und gerecht verteilten wirtschaftlichen Wohlstand anzustreben, der für kommende Generationen aufrechterhalten werden kann. Zunehmende Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen und die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich waren neben der Wahrnehmung komplexer globaler Verflechtungen die bewegenden Momente für das Ziel einer globalen Partnerschaft.

Präambel der Agenda 21

"Die Menschheit steht an einem entscheidenden Punkt ihrer Geschichte. Wir erleben eine zunehmende Ungleichheit zwischen den Völkern und innerhalb von Völkern, eine immer größere Armut, immer mehr Hunger, Krankheit und Analphabetentum sowie eine fortschreitende Schädigung der Ökosysteme, von denen unser Wohlergehen abhängt. Durch eine Vereinigung von Umwelt- und Entwicklungsinteressen und ihre stärkere Beachtung kann es uns jedoch gelingen, die Deckung der Grundbedürfnisse, die Verbesserung des Lebensstandards aller Menschen, einen größeren Schutz und eine bessere Bewirtschaftung der Ökosysteme und eine gesicherte, gedeihliche Zukunft zu gewährleisten. Das vermag keine Nation allein zu erreichen, während es uns gemeinsam gelingen kann; in einer globalen Partnerschaft, die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. ... "

Leitgedanken und Handlungsanweisungen zu (fast)allen wesentlichen globalen Themen

Die 40 Kapitel der Agenda für das 21. Jahrhundert enthalten Leitgedanken und Handlungsanweisungen zu nahezu allen wesentlichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen unserer zunehmend globalisierten Gesellschaft. Sie sind zum Prüfstand aller nachfolgenden Weltgipfel geworden und dienen den zahllosen Akteuren, die sich für umweltverträgliche Entwicklung und soziale Gerechtigkeit engagieren, als Bezugsrahmen. Die Bedeutung von Menschenrechtsfragen, von Migrationsprozessen, von demokratischer Rechtsstaatlichkeit, religiöser und kultureller Vielfalt, von präventiven Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens
sowie der modernen Medien für eine zukunftsfähige Entwicklung gehören nicht zu den Kernthemen der Agenda 21. Der globale Konsens in einigen dieser Bereiche wurde allerdings auf den Rio folgenden Weltgipfeln weiter vorangetrieben. Im laufenden Prozess der Erstellung einer Lokalen Agenda 21 finden sie durchaus Berücksichtigung.

Die Themen der Agenda 21

- Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung in den Entwicklungsländern (Kap.2)
- Armutsbekämpfung (Kap. 3)
- Veränderung der Konsumgewohnheiten (Kap. 4)
- Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung (Kap.5)
- Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit (Kap.6)
- Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung (Kap.7)
- Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Entscheidungsfindung (Kap. 8)
- Schutz der Erdatmosphäre (Kap. 9)
- Nachhaltige Bewirtschaftung von Bodenressourcen (Kap. 10)
- Bekämpfung der Entwaldung (Kap. 11)
- Bekämpfung der Wüstenbildung und Dürren (Kap. 12)
- Nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten (Kap.13)
- Nachhaltige Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums (Kap. 14)
- Erhaltung der biologischen Vielfalt (Kap. 15)
- Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie (Kap. 16)
- Schutz und Nutzung der Meere und Küstengebiete (Kap. 17)
- Schutz und Nutzung der Süßwasserressourcen (Kap. 18)
- Umweltverträglicher Umgang mit toxischen Chemikalien (Kap. 19)
- Umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle ( Kap. 20)
- Umweltverträglicher Umgang mit festen Abfällen und Klärschlämmen (Kap. 21)
- Sicherer und umweltverträglicher Umgang mit radioaktiven Abfällen (Kap. 22)

Ein dynamisches Programm für alle gesellschaftlichen Gruppen

Die Agenda 21 ist keine völkerrechtlich verbindliche Konvention (wie die - wichtige Teilbereiche betreffende und ebenfalls in Rio verabschiedete - Klimakonvention und die Konvention über biologische Vielfalt). Sie ist vielmehr Ausdruck eines globalen Konsenses und einer politischen Verpflichtung auf höchster Ebene und damit Maßstab für alle wichtigen politischen Entscheidungen. Sie ist keine abgeschlossene und endgültige Vereinbarung, sondern ein dynamisches Programm - Ausgangspunkt und Grundlage für einen Prozess, dessen Ziele und Akteure deutlich benannt werden. Dieser Agenda-Prozess ist die gemeinsame Erarbeitung zukunftsfähiger Leitbilder und die Vereinbarung entsprechender Maßnahmen unter möglichst breiter gesellschaftlicher Beteiligung. Welche große Bedeutung dabei den sog. wichtigen gesellschaftlichen Gruppen (major groups) für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zukommt, wird durch die Darstellung ihrer besonderen Rolle in neun Einzelkapiteln der Agenda deutlich:

Kapitel 24: Frauen
Kapitel 25: Kinder
Kapitel 26: Indigene Völker
Kapitel 27: Nichtregierungsorganisationen
Kapitel 28: Kommunen
Kapitel 29: Arbeitnehmer und Gewerkschaften
Kapitel 30: Privatwirtschaft
Kapitel 31: Wissenschaft und Technik
Kapitel 32: Bauern 

Wie für alle anderen öffentlichen Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen gilt es für Erziehung und Schule, die Aufforderung der Agenda 21 zu erkennen und die besonderen Chancen einer Mitgestaltung wahrzunehmen.

Lernen als Vorraussetzung für zukunftsfähige Entwicklung

Bildung wird in dem Teil, der sich mit der Umsetzung befasst, ein besonderes Kapitel (36) gewidmet: "Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewusstseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung". In ihm wird die Notwendigkeit hervorgehoben, die Sensibilisierung für Umwelt- und Entwicklungsprobleme zu fördern und junge Menschen an der Suche nach Lösungen zu beteiligen. Erziehung darf sich nicht auf die Erklärung der physikalischen und biologischen Umwelt beschränken. Sie muss auch die sozio-ökonomische Umwelt und die
menschliche Entwicklung erfassen und dazu beitragen, dass ein ethisches Bewusstsein, Werte, Einstellungen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen entwickelt werden, die für eine zukunftsfähige Entwicklung unerlässlich sind. Die Einbindung von Umwelt- und Entwicklungskonzepten in alle Bildungsprogramme sei zu fördern, insbesondere die Untersuchung der Ursachen wichtiger Umwelt- und Entwicklungsprobleme auf lokaler Ebene (Kap. 36.4.d).

Neue Wege der demokratischen Entscheidungsfindung

Das Besondere der Agenda 21 liegt nicht nur darin, dass erstmalig über komplexe Fragen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung ein Grundkonsens gefunden wurde. Neu ist auch, dass sich die Handlungsanweisungen an die globale, nationale und lokale Ebene richten, d.h. an die Einrichtungen der Vereinten Nationen, die nationalen Regierungen und ihre Zusammenschlüsse ebenso wie an die kommunale Verwaltung und die vielfältigen Institutionen und Initiativen der zivilen Gesellschaft. Regierungen und internationale Organisationen gestehen ein, dass sie allein nicht in der Lage sind, die umwelt- und entwicklungspolitischen Beschlüsse der Agenda 21 in die Tat umzusetzen. Seit Rio wird zukunftsfähige Entwicklung als ein Prozess verstanden, der
seine Kraft von unten durch die vielfältige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erhält. Gemeinsam mit ihnen sollen die kommunalen Verwaltungen überall auf der Welt eine Lokale Agenda 21 erstellen, die den Weg zu einer zukunftsfähigen Gemeinde beschreibt (Kapitel 28).
Zum ersten Mal in einem UN-Dokument wird die zentrale Rolle der Nichtregierungsorganisationen (NRO), der Verbände und der Kommunen klar herausgestellt. An diesen Grundsatz der Partizipation, der Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen auf kommunaler Ebene, klammert sich die Hoffnung, dass der Agenda-Prozess an Fahrt gewinnt und seine Ziele erreicht werden können. Er stellt eine neue Dimension der demokratischen Entscheidungsfindung und gemeinsamen Verantwortung dar, die selbst erst kultiviert werden muss. Dialogbereitschaft und Konfliktfähigkeit zwischen bisher ideologisch getrennten Interessensgruppen sind zu wichtigen Elementen in diesem Lernprozess geworden. Schule kann durch Öffnung und die Weiterentwicklung von Unterrichts- und Lernformen dazu einen sehr wichtigen Beitrag liefern.

Robert Schreiber

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Modifiziert: 21.07.01